Antrag der SPD - Kreistagsfraktion zur Schülerbeförderung

Veröffentlicht am 22.09.2014 in Kreistagsfraktion

Soll Kindern ein Schulwechsel zugemutet werden, nur weil man sich von Seiten des Landratsamtes weigert, weiterhin die Fahrkarte an die seit Jahren angestammte Schule zu bezahlen? Diese Frage steht im Raum und konnte auch nach wochenlangen Gesprächen und Verhandlungen, z.B. zwischen Elternvertretern und Landrat, nicht im Sinne der Kinder geklärt werden. Nachdem es offenbar nicht einmal möglich war, Einzelfälle gütlich zu regeln, fordert die SPD-Fraktion im Kreistag Donau-Ries nunmehr eine generelle Regelung, die eine größere Entscheidungsfreiheit für Eltern schafft. Ein entsprechender Antrag wurde in der Fraktionssitzung am vergangenen Freitag von den  anwesenden SPD-Kreisräten noch einmal bekräftigt. Er hat folgenden Wortlaut:

Der AWVT bzw. Kreisausschuss bzw. Kreistag möge beschließen:

Die Kosten für die Beförderung von Schülern, die eine weiterführende Schule ihrer Wahl besuchen, für die der Landkreis Donau-Ries Sachaufwandsträger ist, werden grundsätzlich übernommen, wenn die Fahrten auf der Basis des bestehenden ÖPNV-Angebots erfolgen.

Als Voraussetzung dafür ist, wie es § 2, Absatz 4, Satz 4 der Verordnung für die Schülerbeförderung in Bayern vorsieht, die Zustimmung der betroffenen Schulen (THG Nördlingen, Gymnasium Donauwörth, AEG Oettingen, Realschule Rain, Realschule Wemding) einzuholen.

Begründung:

1. Respektierung des Elternwillens ohne soziale Benachteiligung

Eltern muss es, unabhängig von der Wahl der Ausbildungsrichtung und des Profils, erlaubt sein, ihr Kind, an jede weiterführende Schule im Landkreis zu schicken, ohne dafür finanzielle Nachteile in Kauf zu nehmen. Sonst führt dies zu einer sozialen Benachteiligung derjenigen Kinder, deren Eltern sich diese Wahlfreiheit nicht leisten können.

2. Unzumutbarkeit von erzwungenen Schulwechseln

Es muss möglich sein, sich im Verlauf der Schulzeit für einen anderen Schulzweig zu entscheiden, ohne dass dies gleichzeitig den Wechsel der Schule nach sich zieht, nur weil sonst die Fahrkarten nicht mehr erstattet werden. Andrerseits sind Gründe, die einen Schulwechsel ratsam erscheinen lassen, zu akzeptieren. Zwischenzeitliche Veränderungen im Tarifgefüge dürfen keinen Einfluss auf gewachsene Schullandschaften nehmen.

3. Reduzierung des bürokratischen Kontrollaufwands

Um zu vermeiden, dass jedes Schuljahr neu alle Einzelfälle mit großem zeitlichen und personellen Aufwand  an den Schulen abgefragt und dann bearbeitet werden müssen, bedarf es einer allgemeinen Regelung. Das trägt dazu bei, Kosten zu minimieren.

 

Was ist los

Counter

Besucher:918974
Heute:171
Online:1
Webseite der BayernSPD BayernSPD-Landtagsfraktion