Arbeit lohnt sich immer - auch nach Erhöhung des Bürgergelds!

Veröffentlicht am 21.11.2023 in Bundespolitik

Reichstagsgebäude von vorne

In den letzten Wochen hat sich die Diskussion um den sogenannten "Lohnabstand" verschärft - also um den Einkommensunterschied zwischen dem Lohn für Erwerbsarbeit und dem Bezug von Bürgergeld.

 

Leider kursieren in diesem Zusammenhang viele Falschinformationen und Behauptungen - auch aus der Opposition - dass sich nun Arbeiten nicht mehr lohnen würde. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass dies nicht stimmt. Wer Mindestlohn erhält, steht finanziell besser da als Menschen, die Bürgergeld beziehen.

Gerne möchte ich mit Zahlen, Daten und Fakten den Falschinformationen entgegentreten.

 

Ja, das Bürgergeld wird zum 01. Januar 2024 erhöht. Das ist notwendig, um das Existenzminimum und die Lebenshaltungskosten auch in Zeiten von hoher Inflation zu sichern. Studien zeigen, dass Menschen mit geringem Einkommen besonders unter der Inflation leiden, da sie anteilig z.B. für Lebensmittel mehr ausgeben müssen. Natürlich sind wir als SPD und SPD-Bundestagsfraktion dafür, den Lohnabstand zu erhöhen - aber nicht durch Streichung von Sozialleistungen, sondern durch einen Anstieg der Löhne - zum Beispiel durch Anhebung des Mindestlohns aber auch mehr Tarifbindung.

 

Sozialleistungen zu kürzen wäre nicht nur unsozial, sondern auch sozialpolitisch falsch: Dadurch würde eine Abwärtsspirale in Ganz gesetzt, die zu mehr Armut führen würde.

 

Tabelle: Einkommen mit und Ohne Erwerbsarbeit ab 2024:

 

 

Haushaltseinkommen bei Bürgergeld/Monat

Haushaltseinkommen bei Mindestlohn/ Monat Differenz/Monat
Single 966 Euro 1.498 Euro plus 532 Euro
Alleinerziehende, 1 Kind (14-17 Jahre) 1.693 Euro 2.328 Euro plus 635 Euro
Familie, 3 Kinder (14-17 Jahre) 3.514 Euro 3.943 Euro plus 429 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenquelle: WSI, September 2023, zusammengestellt von der SPD-Bundestagsfraktion

 

Die Rechenbeispiele zeigen: Wer arbeitet, hat mehr Geld zur Verfügung. Grund hierfür sind niedrigere Steuern und geringere Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdienende. Hinzu kommt der steuerliche Grundfreibetrag, also der Teil des Einkommens, der steuer- und abgabenfrei ist. Dieser liegt derzeit bei 10.908 Euro im Jahr. Eltern können zudem einen Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Monat zusätzlich zum Kindergeld erhalten (ebenfalls 250 Euro im Monat).

 

Grundlage für die Berechnungen: Das WSI hat für verschiedene Haushalte und Altersstufen der Kinder berechnet, wie hoch das monatliche Einkommen mit Erwerbsarbeit zum Mindestlohn gegenüber der Sicherung des Existenzminimums durch Bürgergeld ausfällt. Dazu wurden die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit zu monatlichen Arbeitszeiten und durchschnittlichen Kosten der Unterkunft im Bürgergeld herangezogen. Einbezogen sind darüber hinaus alle Steuer- und Abgabenzahlungen sowie sämtliche Sozialleistungen, die Menschen in der jeweiligen Haushaltskonstellation erhalten, darunter etwa Wohngeld oder Kinderzuschläge für Haushalte mit zum Mindestlohn Beschäftigten.

 

Für mich ist damit klar: Die Erhöhung des Lohnabstands ist nur mit einer Erhöhung der Arbeitslöhne sinnvoll und möglich. 

 

Quelle der Informationen: SPD-Bundestagsfraktion

Homepage Christoph Schmid, MdB

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